Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung für Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit verabschiedet. Sie ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten: Corona-Verordnung
Die Abteilung Jugendförderung des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt hat deshalb ihr Hygienekonzept angepasst. Das veränderte Hygienekonzept findet sich hier: Hygienekonzept der Jugendförderung

Der vorliegende Hygieneplan dient als Grundlage zur Umsetzung der Hygienekonzepte in den jeweiligen Einrichtungen/Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt. Alle Beschäftigten sind aufgefordert, den Hygieneplan zu berücksichtigen und die Besucher*innen zur Einhaltung der Hygieneregeln anzuhalten.

Ausreichende und für die Zielgruppe gut verständliche Aushänge zu den Themen Abstand, Husten- und Niesetikette sowie Händereinigung sind an den entsprechenden Orten gut sichtbar anzubringen. Die Versorgung mit Hygiene, Reinigungs- und Desinfektionsmaterialien muss geregelt und sichergestellt sein.

Grundsätzliche Hygiene-Regeln/wichtigste Maßnahmen (für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen)

  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Händehygiene: mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, Handdesinfektionsmittel sind nur dann einzusetzen, wenn Wasser und Flüssigseife nicht zur Verfügung stehen.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen.
  • Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen.
  • Pro Angebot mit registrierten Teilnehmenden gilt eine max. Gruppengröße von 100 Personen.
  • Im Offenen Treffpunktbereich ist die Dokumentation von Teilnehmenden nicht erforderlich. Es gilt eine max. Gruppengröße von 20 Personen (inkl. Betreuende.)
  • Bei Angeboten im öffentlichen Raum darf die Gesamtzahl der Teilnehmer*innen 20 Personen (inkl. Betreuungspersonen) nicht überschreiten.
  • Regelungen zum Ausschluss von der Teilnahme und Betreuung sind strikt zu beachten:
    • Wer Symptome eines Atemwegsinfekt oder erhöhte Temperatur aufweist und/oder im Kontakt zu einer mit SARS-COV-2 infizierten Person steht oder stand (wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind) sowie besonders gefährdete Kinder/Jugendliche mit Vorerkrankungen (z.B. Erkrankung der Lunge, Mukoviszidose, Krebs, Organspende …) dürfen die Einrichtung nicht betreten und sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wo immer möglich, ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren (Abstandsempfehlung). Eine Maskenpflicht besteht nicht. Sobald die Abstandsempfehlung dauerhaft nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Entscheidend ist vor allem, dass die Teilnehmenden nicht längere Zeit im dichten Kontakt sind, dabei steigt das Ansteckungsrisiko deutlich. Besondere Bestimmungen gelten für sportliche Aktivitäten (s.u.).

Mannheim, 07. Juli 2020
Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt
Abteilung Jugendförderung

Die Hygienemaßnahmen und detailierte Empfehlungen/Hygienehinweise können als .pdf abgerufen werden: Hygienemaßnahmen der Jugendförderung