Aktuelle Änderungen bei Angeboten der Jugendarbeit
Auswirkungen durch die Umsetzung der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim, vom 03. Dezember 2020, hat natürlich auch Auswirkungen auf die Angebote der Mannheimer Kinder und Jugendarbeit. Klemens Hotz, Abteilungsleiter der Jugendförderung, bittet die Träger von Einrichtungen und Angeboten der Kinder und Jugendarbeit sowie alle Mitarbeiter*innen für Akzeptanz bei den Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern in dieser angespannten Situation zu werben.
„Auch wenn die Allgemeinverfügung weitere Einschränkungen mit sich bringt, bitte ich Sie alle, die Hintergründe und die Zielsetzungen, die mit diesen Maßnahmen verbunden sind, „Ihren“ Kindern und Jugendlichen zu erklären.“
Klemens Hotz, Abteilungsleiter der Jugendförderung
Anbei die Maßnahmen zur Umsetzung der Allgemeinverfügung vom 03. Dezember 2020
Nicht mehr möglich / Einschränkungen (05. – 22. Dezember 2020)
1. Ausgangssperren: Alle noch stattfindenden Angebote der Jugendarbeit werden so beendet, dass die Besucher*innen noch rechtzeitig nach Hause kommen.
2. Alle Advents-, Nikolaus- und Jahresabschlussveranstaltungen (auch mit Ehrenamtlichen, Betreuer*innen, Mitarbeiter*innen) müssen in der Zeit vom 5. – 22. Dezember 2020 unterbleiben, auch entsprechende Freiluftveranstaltungen werden nicht durchgeführt.
3. Nachmittags- und Abendnutzung der Einrichtungen und der Sachgebiete, bei der sich die Gruppen jeweils neu zusammensetzen, müssen unterbleiben.
4. Einzelveranstaltungen, für die sich jeweils neue Gruppen bilden, können nicht stattfinden. Dies gilt auch für Fortbildungsveranstaltungen von Multiplikator*innen.
5. Die regelmäßig Treffen der Tanzgruppen / Tanzangebote müssen für den genannten Zeitraum ausgesetzt werden.
6. Sportliche Angebote in Zusammenarbeit mit Schulen (auch wenn sie in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit verortet sind) können nicht mehr stattfinden.
Zusammenfassung: Alle Gruppenangebote mit wechselnder Zusammensetzung und alle Einzelveranstaltungen und Einzelangebote, bei denen sich Gruppen neu zusammensetzen, müssen abgesagt werden.
Weiterhin möglich:
1. Termine mit regelmäßig stattfindenden Gruppen mit immer denselben teilnehmenden Kindern und Jugendlichen im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung (mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung).
2. Termine mit regelmäßig stattfindenden Gruppen mit immer denselben teilnehmenden Kindern und Jugendlichen im Rahmen der arbeitswelt-, schul- und familienbezogenen Jugendarbeit (zum Beispiel Hausaufgabengruppen, Nachhilfegruppen, etc.).
3. Einrichtungsnutzung durch Einzelne nach Vereinbarung (zum Beispiel Nutzung eines Tonstudios oder Medienzentrums).
4. Beratungsangebote für einzelne Kinder und Jugendliche, ggf. Gespräche mit Eltern.
5. Spiele- und Materialausleihe für einzelne Kinder und Jugendliche.
Ansonsten gelten die Bestimmungen der seit 01. Dezember gültigen Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit des Landes Baden-Württemberg.
Zum Download: Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
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