Kein Social-Media-Verbot bis 16 – Expertenkommission

Kein Social-Media-Verbot bis 16 – Expertenkommission

Kein Social-Media-Verbot bis 16 – Expertenkommission

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt ihre Empfehlungen vor, die den Schutz, die Teilhabe und die Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gewährleisten sollen.

Die Empfehlungen sollen künftig als Grundlage für das weitere Vorgehen der Bundesregierung und weiterer relevanter Akteure im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes dienen. Im Fokus stehen dabei 56 Empfehlungen, die den Schutz, die Teilhabe und die Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gewährleisten sollen. Dabei sind auch die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen, etwa aus dem klicksafe Youth Panel, in die Empfehlungen eingeflossen.

Die Kommission setze mit ihren Empfehlungen nicht auf strikte Verbote, sondern auf Schutz, Befähigung und Teilhabe, erklärt die Co-Vorsitzende und Digitalpolitikerin Nadine Schön (CDU): “Unsere Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten”, so Schön.

Die Expertenkommission hat ihre Handlungsempfehlungen auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme aus dem April 2026 entwickelt. Dabei wird nach eigenen Angaben ein Ansatz verfolgt, der entwicklungsbezogene und verantwortungsorientierte Perspektiven kombiniert. Die Handlungsempfehlungen folgen dabei fünf Leitprinzipien.

Die fünf Leitprinzipien

Der zentrale Ansatz besteht darin, an Bewährtes anzuschließen. Bestehende und funktionierende Strukturen wie die Frühen Hilfen, der erzieherische Jugendschutz, die Schulsozialarbeit sowie bestehende Projekte sollen nicht ersetzt, sondern ausgebaut, verstetigt und besser genutzt werden. Gleichzeitig betont die Kommission, dass Schulen und andere Einrichtungen zwar zentrale Rollen einnehmen, ihre Aufgaben jedoch klar begrenzt bleiben müssen. Anstelle zusätzlicher Einzelmaßnahmen setzt der Ansatz auf verlässliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume vor Ort. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der gemeinsamen Verantwortung aller Akteur*innen. Risiken sollen nicht auf Kinder oder Eltern verlagert, sondern durch eine verbindliche Verantwortungsgemeinschaft aufgefangen werden. Ebenso fordert die Kommission eine bessere Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und den verschiedenen Akteur*innen in der Praxis, um Reibungsverluste an Schnittstellen zu vermeiden. Als Querschnittsthema wird zudem der Umgang mit Künstlicher Intelligenz hervorgehoben: Die Chancen und Risiken insbesondere generativer KI sollen frühzeitig berücksichtigt und am Vorsorgeprinzip orientiert gestaltet werden.

Die Empfehlungen orientieren sich zudem an sechs Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen. Diese reichen von der frühen Kindheit (0–2 Jahre), in der Bindung und elterliche Unterstützung im Mittelpunkt stehen, über die begleitete erste Medienaneignung im Vor- und Grundschulalter bis hin zur selbstbestimmten, aber weiterhin unterstützten Nutzung digitaler Angebote im Jugendalter. Bei älteren Jugendlichen wird zudem der Übergang ins Erwachsenenleben berücksichtigt, um Brüche in der Unterstützung zu vermeiden.

Dieser lebensphasenbezogene Ansatz wird durch ein verantwortungsbasiertes Modell ergänzt, das klar definiert, welche Akteure jeweils besonders in der Pflicht stehen. Dazu zählen Eltern und Familien ebenso wie Bildungseinrichtungen, die Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Beratungsstrukturen sowie Beschwerde- und Sicherheitsstellen. Auch Plattformen und Anbieter werden in die Verantwortung genommen, insbesondere dort, wo Risiken durch die Produktgestaltung entstehen. Die Forschung soll die wissenschaftliche Grundlage liefern, während eine übergeordnete Steuerung die Maßnahmen bündelt und ihre Umsetzung sicherstellt.